Unser 1994 in den neuen Bundesländern gegründetes Unternehmen (damals noch als inhabergeführtes Einzelunternehmen) verknüpft langjährige Erfahrungen aus der beruflichen Tätigkeit mit modernsten Anforderungen der heutigen Zeit. Ein einsatzfreudiges Team setzt alle Arbeiten zu Ihrer vollsten Zufriedenheit um.
Das Schaffen mit unseren Händen macht uns Freude. Es erfüllt uns jedes Mal wieder mit Stolz, wenn ein weiteres Projekt abgeschlossen wurde und wir in die zufriedenen Gesichter unserer Kunden blicken.
Wir bilden uns stetig weiter, denn nur so können wir Ihre Arbeiten auch in Zukunft fachlich kompetent, zuverlässig und mit Hingabe umsetzen.
Grundsatzerklärung zur
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Wir erklären, dass wir für unser Unternehmen ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach dem AMS BAU-Standard der BG BAU wirksam eingeführt haben.
Wir sind fest davon überzeugt, dass der Arbeitsschutz entscheidend zur Sicherung unserer Wirtschaftlichkeit beiträgt.
Ein wesentliches Unternehmensziel ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit kontinuierlich zu verbessern. Die Einhaltung der rechtlichen und sonstigen bindenden Vorgaben (z.B. Sicherheitsrichtlinien der Auftraggeber) hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist für uns selbstverständlich.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, werden ausreichende organisatorische und sachliche Mittel sowie auch Personal vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und tragen durch ihr Verhalten aktiv dazu bei, Unfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei arbeitsschutzrelevanten Entscheidungen aktiv mit einbezogen.
Sachkundenachweis Nr. 2.7 Anlage 4C der TRGS 519
für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten
In vielen alten Bauwerken befinden sich noch heute Gebäudeschadstoffe.
Die Asbestzement tritt in verschiedensten Formen auf. Als Dach- und Fassdeneindeckung sogenannte AZ- Platten, in Dämmstoffen. Die Fasern von Chrysotylasbest sind lungengängig und stark krebserzeugend.
Die Sanierung solcher Schadstoffe hat nach den technischen Regelungen für den Umgang mit Gefahrestoffen (TRGS) zu erfolgen. Für die Sanierung von KMF- Produkten ist die TRGS 519 anzwenden.
Die Überwachung der Maßnahme hat durch einen Sachkundigen nach TRGS 519 zu erfolgen. Die Sachkunde wird in einem Lehrgang bei der BG Bau oder eines zugelassenen Trägers abgelegt und mit einer Urkunde dokumentiert.
Unternehmen ohne Sachkunde dürfen keine Asbest- Sanierungen ausführen
Sachkunde TRGS 519 Künstliche Mineralfasern
In vielen alten Bauwerken befinden sich noch heute Gebäudeschadstoffe.
Die künstlichen Mineralfasern kurz KMF genannt treten meistens in Dämmstoffen auf. Sie sind oftmals krebserzeugend.
Die Sanierung solcher Schadstoffe hat nach den technischen Regelungen für den Umgang mit Gefahrestoffen (TRGS) zu erfolgen. Für die Sanierung von KMF- Produkten ist die TRGS 521 anzwenden.
Die Überwachung der Maßnahme hat durch einen Sachkundigen nach TRGS 521 zu erfolgen. Die Sachkunde wird in einem Lehrgang bei der BG Bau oder eines zugelassenen Trägers abgelegt und mit einer Urkunde dokumentiert.
Unternehmen ohne Sachkunde dürfen keine KMF- Sanierungen ausführen
Sachkunde BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen / TRGS 524
In vielen alten Bauwerken befinden sich noch heute Gebäudeschadstoffe.
Viele davon sind oftmals krebserzeugend, bspw. Asbest oder künstliche Mineralfasern
Es gibt aber auch Gebaäudeschadstoffe, die keine Fasern haben, aber trotzdem kreberzeugend oder auch ergutverändernd sind.
Die Rede ist von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen kurz PAK genannt. Diese teerhaltigen Verbindungen findet man in Sperrschichten, auf Teerdächern, Kaltanstrichen.
Aber auch die Sanierung von PCB / PCP - haltigen Fugen, mit Holzschutzmitteln (Lindan) behandelten Dielungen oder aber auch der schwarze Hausschwamm ist nur mit einer entsprechenden Sachkunde möglich.
Die Sanierung solcher Schadstoffe hat nach den technischen Regelungen für den Umgang mit Gefahrestoffen (TRGS 524) zu erfolgen und den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 128 zu erfolgen.
Die Überwachung der Maßnahme hat durch einen Sachkundigen nach BGR 128 zu erfolgen. Die Sachkunde wird in einem Lehrgang bei der BG Bau oder eines zugelassenen Trägers abgelegt und mit einer Urkunde dokumentiert.
Unternehmen ohne Sachkunde dürfen keine Arbeiten in kontaminierten Bereichen ausführen
AHS GmbH & Co. KG
Ascherslebener Str. 22
39418 Neundorf
Tel: +49 3925 / 32 89 88-0
Seit 2003 ist die AHS GmbH & Co. KG
als Fachfirma eingetragenes Mitglied im Deutschen Abbruchverband e.V.
Sachkundiges Unternehmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128, 6 A und 6 B
Sachkundiges Unternehmen gemäß Fachkundeanforderung nach Anlage 2 A bzw. 2 B der TRGS 524
Sachkundiges Unternehmen für die Sanierung von stark - gebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519- Anlage 4 C
Sachkundiges Unternehmen für die Sanierung von künstlichen Mineralfasern (KMF) nach TRGS 521
Sicherheits Certificat Contraktoren (SCC)
AHS Homepage erreicht im Dezember 2024 die 200.000 Besucher- Marke